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Die positiven Auswirkungen der Pflegereform auf Ausbildung und Beruf

Viele Jahre ist bereits bekannt, dass wir in Zukunft einen höheren Bedarf an Pflegepersonal haben werden. Geschuldet durch den demografischen Wandel, der Pensionierungswelle in der Pflege und einigen weiteren Faktoren, wie die längeren Phasen der Unterstützungs- und Pflegebedürftigkeit und damit einhergehend auch der vermehrten Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, kommt nun seit einigen Jahren auch noch die Corona-Pandemie hinzu, die viele Missstände im Gesundheitswesen deutlich aufzeigt. Bis 2030 werden in Österreich rund 76.000 Pflege- und Betreuungspersonen (DGKP, PFA und PA) fehlen, erhob die Gesundheit Österreich GmbH bereits 2019.

Seitens der Regierung wird mit Hochdruck an Lösungen und Adaptierungen gearbeitet und dabei wird vielfältig an verschiedenen Stellschrauben gedreht. So wurde vor kurzem auch die 1 Milliarde Euro umfassende Pflegereform präsentiert, die durchaus positive Maßnahmen, sowohl für den Pflegeberuf selbst, als auch für die Ausbildung, mit sich bringt.

Pflegestipendien

Auszubildende in der Pflege erhalten finanzielle Unterstützung durch Ausbildungsfonds und Pflegestipendium. Im Falle einer vom AMS geförderten Ausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz an einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege erhalten die Schüler:innen ein Pflegestipendium in der Höhe von zumindest € 1.400,- im Monat. Des Weiteren gibt es einen Ausbildungszuschuss von zumindest € 600,- pro Monat für alle, die eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf an einer Schule oder Fachhochschule machen.

Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten durch die Pflegelehre

Auch die Ausbildungsmöglichkeiten werden durch die Pflegelehre und Schulversuche zur PA/PFA erweitert. Die Lehrausbildung wird 4 bzw. 3 Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz enden. Der Schulversuch wird an dreijährigen und fünfjährigen berufsbildenden mittleren bzw. Schulen durchgeführt.

Erleichtertes Nostrifikationsverfahren

Ausgebildeten Pflegepersonen aus dem Ausland soll der Berufsstart in Österreich durch ein vereinfachteres und beschleunigtes Nostrifikationsverfahren erleichtert werden.

Anspruch auf Weiterbildung in der Arbeitszeit & Verbesserungen in der Entlohnung

Und für diejenigen, die bereits in der Pflege tätig sind wurde ein bedingter Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geschaffen, sodass Weiterbildungen künftig während der Arbeitszeit absolviert werden können. Neben dieser Verbesserung ist auch das Gehalt in der Pflege ein wichtiges Thema. Die finanziellen Mittel von Ländern und Sozialpartnern ermöglichen Zuschläge für alle Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen innerhalb der nächsten zwei Jahre. Für alle Pflegekräfte ab 43, welche beim Bund oder in privaten Einrichtungen beschäftigt sind, besteht nun auch Anspruch auf eine zusätzliche Entlastungswoche und unabhängig vom Alter stehen nun jeder Pflegekraft in der stationären Langzeitpflege bei künftigem Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben zu. Diese Pflegereformschwerpunkte waren Forderungen des ÖGB.

Änderungen in der Kompetenzverteilung

Im Arbeitsalltag der Gesundheitsdienstleitungsbetriebe verändert sich durch die Reform nun die Kompetenzverteilung, denn Pflegeassistenzen dürfen künftig laufende Infusionen bei liegendem periphervenösen Gefäßzugängen an- und abschließen und Pflegefachassistenzen Venenstiche zur Blutabnahme durchführen, sowie Kanülen legen und entfernen.

 

 

Die Reform 2022 stellt eine erste wichtige Maßnahme dar, an die hoffentlich weitreichendere Reformen anknüpfen. Die Erkenntnis, dass klatschen alleine zu wenig ist, verbessert die Rahmenbedingungen für Menschen, die in der Pflege arbeiten mit rund einer Milliarde Euro und einigen wichtigen Veränderungen. Weitere Entwicklungen hin zu einer einheitlichen Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf oder die Schwerarbeiterregelung werden seitens Gewerkschaften, Gesundheitsbetrieben, Ausbildungsstätten und anderen Stakeholdern im Gesundheitswesen sicher weiter forciert und eingebracht werden müssen.

Aber auch innerhalb der Gesundheitseinrichtungen kann bereits jetzt viel für Auszubildende und Mitarbeiter:innen getan werden, um sie bestmöglich im Berufsalltag zu unterstützen, denn Pflege ist viel mehr als medizinisches Fachwissen. Es geht um Zusammenhalt, Menschlichkeit und Wärme, sinnstiftende Tätigkeiten und Wertschätzung, was natürlich mit vielen Herausforderungen verknüpft ist und von allen Angestellten bestmögliche Leistung und Leistungsfähigkeit erfordert. Was es hierzu braucht, wurde bereits in vielen Studien erhoben, wie zum Beispiel in der, von der Hand Böckler Stiftung durchgeführten Studie „Ich pflege wieder, wenn …“ im Herbst 2021, wo als größter Motivationsfaktor eine Personaldecke genannt wird, die sich tatsächlich am Bedarf der pflegebedürftigen Menschen ausrichtet. Des Weiteren werden bessere Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten genannt und ganz wichtig auch die Zeit für menschliche Zuwendung. Hinzu kommen respektvolle Vorgesetzte, kollegialer Umgang mit allen Berufsgruppen, vereinfachte Dokumentation und ein Miteinander auf Augenhöhe. 

 

Quellen:

Pixner, T. (2021). Punktation einer Stellungnahme zum Art 2 Z 11 BGB1. I Nr. 177/2021. Fachhochschule für Gesundheit Tirol. http://www.lazarus.at/wp-content/uploads/2022/08/%C3%84nderung-Fachhochschulgesetz_Stellungnahme-fhgesundheit_%C3%96gkv.pdf

Springer Medizin. (2022). „Ich sehe nirgends eine Reform“. Das österreichische Gesundheitswesen ÖKZ, 63(6), 8–8. https://doi.org/10.1007/s43830-022-0176-1

https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-neue-studie-mindestens-300-000-zusatzliche-pflegekrafte-40798.htm

https://www.oegb.at/themen/gesundheit-und-pflege/pflege/analyse_pflegereform

https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegereform.html

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