Nutzungsbedingungen & allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
www.talentsatwork.at und www.pflege-zukunft.at bzw. die dahinterliegende Plattform talents@work sind Services der bit BildungsWelten GmbH. Die bit BildungsWelten GmbH (im folgenden „bit“ genannt) bietet ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der hier angegebenen Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „Bedingungen“) an und diese Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen bit und Bewerbern, Unternehmen und Unternehmens-Benutzern (in weiterer Folge in ihrer Gesamtheit auch „Benutzer“ genannt).
Bitte lesen Sie die nachfolgend angeführten Bedingungen, unter denen Sie die von bit angebotenen Funktionen und Services nutzen können, aufmerksam durch. Durch die Nutzung der Websites und der Plattform stimmen Sie den Bedingungen zu und akzeptieren sie in vollem Ausmaß. Die Bedingungen können jederzeit überarbeitet und an dieser Stelle in aktualisierter Form veröffentlicht werden. Da die Bedingungen für alle Benutzer verbindlich sind, empfehlen wir den regelmäßigen Besuch dieser Seite und das genaue Durchlesen der Bedingungen, um über Änderungen in den Bedingungen am Laufenden zu bleiben.
Verstoßen Benutzer gegen die Bedingungen, kann ihnen der Zugang zur Plattform verwehrt und die Benutzerprofile gesperrt werden.

Registrierung

Bewerber können sich auf www.talentsatwork.at und www.pflege-zukunft.at kostenlos registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
Die Registrierung als Bewerber erfolgt durch Eingabe einer E-Mail-Adresse des Bewerbers und einer Registrierungsbestätigung durch bit in Form einer E-Mail, die an die angegebene Adresse geschickt wird. Die Registrierung ist erst abgeschlossen und das Profil aktiviert, wenn der Bewerber den Bestätigungslink in der Mail anklickt. Durch das Anklicken des Bestätigungslinks akzeptiert der Bewerber die geltenden Nutzungsbedingungen und AGB. Der Bewerber ist zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet. Das Passwort und auch die E-Mail-Adresse können jederzeit in den Profileinstellungen vom Bewerber geändert werden.
Das Mindestalter für eine Registrierung beträgt 15 Jahre.
Registrierungen können jederzeit abgebrochen werden. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Registrierung abgebrochen wird kann der Bewerber die Registrierung einfach selbst abbrechen, oder muss das Support-Team kontaktieren. Wenn Daten bereits an die Plattform übermittelt wurden und nur mehr die Bestätigung des Bewerbers fehlt, muss der Bewerber Kontakt mit support@talentsatwork.at aufnehmen und die Löschung in Auftrag geben. Bereits bestätigte Profile, inkl. allen zugehörigen Lebenslaufdaten, können wiederum jederzeit vom Bewerber selbst gelöscht werden. In diesem Fall werden alle vorhandenen Daten von bit gelöscht.
bit kann für technische Produktoptimierungszwecke personenbezogene Daten von Bewerbern einsehen und verwenden und hat jederzeit, aber insbesondere bei nachfolgenden Fällen, das Recht, die Inhalte der Profile aus dem Portal herauszunehmen und/oder den Bewerber auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu sperren:
– bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung
– bei mutmaßlichem oder erkennbarem Missbrauch der Website
– bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung eingegeben werden
– bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website und
– bei schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen sowie
– bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen

Das Bewerberprofil – der digitale Lebenslauf
Die Registrierung und Erstellung eines Profils und Lebenslaufs auf der talents@work Plattform sind aktive Maßnahmen des Bewerbers, um sich auf offene Stellenanzeigen bei ebenfalls auf der talents@work Plattform registrierten Unternehmen zu bewerben und wenn gewünscht, von diesen Unternehmen, als Bewerber gefunden zu werden (siehe Bewerberdatenbank). Die Entscheidung, welche Daten in den Lebenslauf eingetragen werden, liegt allein beim Bewerber. Auch über die Detailliertheit der Angaben, gerade im Bereich der Kompetenzen, die zur Berechnung des Matching-Faktors zwischen Bewerber und Job herangezogen werden, entscheidet der Bewerber.
Werden Dokumente, wie z.B. Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen, Zertifikate, Arbeitsmuster etc., als Anlagen zum Lebenslauf hinzugefügt, werden diese bei talents gespeichert, bis die Dokumente vom Bewerber selbst gelöscht werden oder das ganze Profil vom Bewerber gelöscht wird.

Das Profil des Bewerbers soll insbesondere nachstehende Informationen nicht enthalten:
– Gesundheitsdaten, wie z.B. Krankheiten, Schwangerschaft
– Ethnische und rassische Herkunft
– Politische Meinungen
– religiöse, weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit
– Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung

Die talents@work Bewerberdatenbank
Bewerber haben die Möglichkeit Teil der Bewerberdatenbank zu sein und ihr Profil, inkl. den Lebenslaufdaten, Unternehmen, die ebenfalls auf der talents@work Plattform registriert sind, zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass Unternehmen alle Angaben, die der Bewerber in dem Profil gemacht hat, einsehen können.
Gibt der Bewerber sein Profil in der Bewerberdatenbank frei, so stimmt er automatisch auch einer Kontaktaufnahme durch das jeweilige Unternehmen zu.

Bewerbungen
Bei Bewerbungen werden die vom Bewerber im Lebenslauf gespeicherten Daten, inkl. allen Anhängen, direkt an das gewählte Unternehmen gesendet. Der Bewerber hat die Möglichkeit, die Daten vor Versand anzusehen und den Lebenslauf gegebenenfalls noch einmal zu bearbeiten. Ein Motivationsschreiben kann entweder direkt in der Bewerbung erfasst werden, oder aber als Anhang zur Bewerbung hinzugefügt werden. Hängt der Bewerber ein Dokument als Motivationsschreiben an, wird dieses bei bit bis zum Löschdatum der Bewerbung oder der Löschung des Profils durch den Bewerber selbst gespeichert.
Durch das Versender einer Bewerbung stimmt der Bewerber automatisch zu, dass das jeweilige Unternehmen alle Daten im Profil des Bewerbers sehen kann und den Bewerber auch kontaktieren darf.
Bewerbungen sind für Unternehmen gemäß den gesetzlich vorgesehenen Fristen bezüglich der Speicherung von Bewerbungsunterlagen verfügbar. Mit der Zu- oder Absage eines Unternehmens erlischt der Grund der Datenspeicherung für ein Unternehmen, anschließend dürfen die Unterlagen noch 6 Monate behalten werden. Danach werden alle Daten auf Unternehmensseite gelöscht.
Unternehmen haben die Möglichkeit eine Anfrage für eine Evidenzhaltung an Bewerber zu schicken. Stimmen Bewerber dieser Anfrage zu, dürfen die Bewerbungsunterlagen länger gespeichert werden und die Bewerber im Falle einer passenden freien Stelle kontaktiert werden. Diese Zustimmung kann jederzeit von den Bewerbern widerrufen werden. Danach werden die Unterlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

Bewerbungshomepage
Bewerber haben die Möglichkeit einen Link zu generieren, über den das Profil, der Lebenslauf und alle angefügten Dokumente einsehbar sind. Generiert ein Bewerber einen Link und sendet ihn an Empfänger außerhalb der talents@work Plattform, stimmt er zu, dass die Empfänger alle Daten und Informationen, inkl. den Kontaktdaten und allen Anhängen, sehen können und den Bewerber gegebenenfalls auch kontaktieren können. bit haftet nicht für die missbräuchliche Verwendung der Daten außerhalb der Plattform.

Bewerbungsunterstützung durch das Outplacement-Team eines Bildungsträgers
Bewerber, die gleichzeitig auch Teilnehmer eines Schulungs- bzw. Ausbildungsprogramms eines auf www.talentsatwork.at registrierten Bildungsträgers sind, haben die Möglichkeit Bewerbungsunterstützung des Outplacement-Teams des jeweiligen Bildungsträgers in Anspruch zu nehmen. Will ein Bewerber Unterstützung in Anspruch nehmen, so muss er dies in seinen Profileinstellungen dementsprechend regeln. Durch Auswahl eines Bildungsträgers als Partner in den Profileinstellungen stimmt der Bewerber zu, dass der Bildungsträger und das Outplacement-Team des Bildungsträgers Lese-Zugriff auf alle Daten des Profils des Bewerbers haben und den Bewerber kontaktieren dürfen.
Gibt der Bewerber einem spezifischen Outplacer die Erlaubnis sein Profil zu bearbeiten, kann dieser Outplacer selbstständig den Lebenslauf und die Inhalte des Profils des Bewerbers abändern. Änderungen werden für den Bewerber dokumentiert. bit übernimmt keine Haftung für die Änderungen der jeweiligen Benutzer.
Erteilt der Bewerber auch die Freigabe, dass ein spezifischer Outplacer in seinem Namen Bewerbungen versenden darf, stimmt er auch gleichzeitig der Übermittlung aller Daten an und der Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Unternehmen zu, die über den Outplacer die Bewerbung erhalten.
Die anderen Outplacer des gewählten Bildungsträgers können das Profil des Bewerbers auch einsehen. Bewerbungen können jedoch nur nach vorheriger Anfrage beim Bewerber und dessen Freigabe versendet werden.
Will der Bewerber nicht, dass Bewerbungen in seinem Namen von Outplacern versendet werden, kann er dies in deinen Profileinstellungen auch ganz sperren. In diesem Fall können Outplacer dem Bewerber nur Vorschläge für Jobangebote zusenden, aber keine Bewerbungen verschicken.

talents@work als Kursmanagementsystem für Bildungsträger
talents@work kann von Bildungsträgern auch als Kursmanagement-Tool eingesetzt werden. In diesem Fall kann es sein, dass Bewerber sich nicht selbst registrieren müssen, sondern über den Bildungsträger registriert werden und anschließend nur mehr über ein E-Mail mit einem Bestätigungslink die Registrierung abschließen müssen. Die Registrierungsbedingungen für Bewerber aus dem Abschnitt „Registrierung“ weiter oben gelten auch für diese Art der Registrierung.
Neben den bereits beschriebenen Funktionen stehen Bewerbern, deren Bildungsträger talents@work als Kursmanagementsystem nutzen, noch einige weitere Funktionen zur Verfügung:
• Lerntagebuch – In einem digitalen Lerntagebuch können einerseits die Kurstermine des Bildungsträgers angezeigt, andererseits aber auch eigene Lernnotizen erstellt werden. Die selbst erstellen Lernnotizen werden auf der Plattform bei talents gespeichert und erst gelöscht, wenn der Bewerber entweder die Notiz löscht oder aber das ganze Bewerberprofil gelöscht wird.
• Projekt- und Seminardokumente – In diesem Bereich werden den Bewerbern alle vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Projekt- und Seminardokumente angezeigt. Bewerber können in diesem Bereich aber auch eigene Dokumente hochladen, die bei bit gespeichert werden, bis Bewerber die Dokumente oder die ganzen Bewerberprofile löschen. Diese Dokumente können von allen berechtigen Trainern, die die Outplacer-Rolle innehaben, heruntergeladen werden!
• Möglichkeit Seminare zu buchen – Sofern verfügbar, können in diesem Bereich selbst Seminare beim Bildungsträger gebucht werden.
• Ausbildungsfortschrittsanzeige – Wenn diese Funktion von einem Bildungsträger freigeschalten wird, sehen Bewerber ihre Fortschritte, die sie in ihrer Fort- bzw. Ausbildung machen.

Nutzung von www.talentsatwork.at
Jeder Bewerber ist für die Inhalt auf seinem Profil selbst verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass niemand Zugriff auf das Profil hat. Die Eingabe falscher, irreführender oder sonst rechtswidriger Informationen ist strengstens verboten. Bei Eingabe derartiger Informationen steht bit das Recht zu, die Informationen zu löschen.

Beendigung der Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung zwischen bit und dem Bewerber kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Wird die Geschäftsbeziehung beendet wird das Profil des Bewerbers, sowie alle auf der Plattform gespeicherten Daten gelöscht.
Für Kontaktaufnahmen von Unternehmen, welche die Kontaktdaten des Bewerbers vor der Löschung des Profils rechtmäßig erhalten haben, übernimmt bit keine Haftung.

Zustimmung zum Erhalt von Werbung und Informationen
Der Bewerber stimmt zu, dass er von bit bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen per E-Mail kontaktiert wird. Der Bewerber ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an support@talentsatwork.at oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen E-Mail kostenlos zu widerrufen.

Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
bit haftet nicht für gespeicherte Dateien, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen des Bewerbers. Auch für Ansprüche oder Nachteile des Bewerbers, die im Zusammenhang mit den im Lebenslauf angegebenen Daten stehen, übernimmt bit keine Haftung.
Wartungsarbeiten am System werden so geplant und vorgenommen, dass möglichst keine bzw. nur geringe Ausfallzeiten des Systems entstehen. Bei diesen Nutzungsausfällen und -unterbrechungen, ebenso wie bei Ausfällen, die aufgrund von Ausfällen im Kommunikationsnetz entstehen, können keine Ansprüche gegen bit  gestellt werden.
bit haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen davon ist die Haftung für Personenschäden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Beziehung zwischen bit und dem Bewerber unterliegt österreichischem Recht. Maßgebliche Sprache für die Nutzungsbedingungen, sonstige Informationen und jegliche Kommunikation mit dem Bewerber ist Deutsch.
bit weist ausdrücklich darauf hin, dass Kundendaten zur Auftragserfüllung und Pflege der laufenden Kundenbeziehungen gespeichert und verarbeitet werden. Beteiligte Dritte erhalten diese Daten ausschließlich, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden dabei beachtet.  

Die nachfolgenden Bedingungen gelten speziell für Unternehmen und die dazugehörigen Unternehmens-Benutzer, welche folgende Rollen auf der Plattform innehaben können: Company-Admin, HR-Manager, Recruiter, Mitarbeiter, Externer Mitarbeiter (nachfolgend „Unternehmens-Benutzer“ genannt).
Für Unternehmen, die als Partner auf der Plattform auftreten, gibt es zusätzlich noch die Rollen des Partner-Managers und des Outplacers (nachfolgend ebenfalls „Unternehmens-Benutzer“ genannt).

Registrierung
Unternehmen, die als Partner Teil des talents@work Netzwerks sein möchten, müssen sich für die Registrierung bitte direkt an das Team von talents@work richten.
Alle anderen Unternehmen können sich auf www.talentsatwork.at bzw. www.pflege-zukunft.at kostenlos registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt durch eine berechtigte Person des Unternehmens, die sich im Zuge der Registrierung des Unternehmens auch selbst als Company-Admin am Portal registriert. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der angefragten Informationen zum Unternehmen und der Daten und Informationen zum Company-Admin. Die Registrierung wird von bit , nach Überprüfung der Unternehmensdaten, in Form einer E-Mail bestätigt, die an die E-Mail-Adresse des Company-Admins gesendet wird.
Die Registrierung ist erst abgeschlossen und das Unternehmens- und Company-Admin-Profil aktiviert, wenn der Company-Admin den Bestätigungslink in der Mail anklickt.
bit haftet nicht für missbräuchliche Anlagen von Unternehmensprofilen. Sollte ein Missbrauch erkannt werden, wird der Registrierungsvorgang abgebrochen.

Registrierungen können jederzeit abgebrochen werden. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Registrierung abgebrochen wird kann der Company-Admin die Registrierung einfach selbst abbrechen, oder muss das Support-Team kontaktieren. Wenn Daten bereits an die Plattform übermittelt wurden und nur mehr die Bestätigung des Company-Admins fehlt, muss der Company-Admin Kontakt mit support@talentsatwork.at aufnehmen und die Löschung in Auftrag geben. Bereits bestätigte Profile, inkl. allen zugehörigen Daten, können wiederum jederzeit vom Company-Admin selbst gelöscht werden. In diesem Fall werden alle vorhandenen Daten von bit gelöscht.
bit kann für technische Produktoptimierungszwecke der Unternehmensprofile einsehen und verwenden und hat jederzeit, aber insbesondere bei nachfolgenden Fällen, das Recht, die Inhalte der Profile aus dem Portal herauszunehmen und/oder das Unternehmen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu sperren:
– bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung
– bei mutmaßlichem oder erkennbarem Missbrauch der Website
– bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung eingegeben werden
– bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website und
– bei schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen sowie
– bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen

Unternehmensprofil
Die Registrierung und Erstellung eines Unternehmensprofils auf www.talentsatwork.at oder www.pflege-zukunft.at bzw. der dahinterliegenden talents@work Plattform sind aktive Maßnahmen eines Company-Admins bzw. eines Partner Managers, um im Namen des Unternehmens offene Stellenanzeigen auf www.talentsatwork.at oder www.pflege-zukunft.at zu inserieren, die Bewerberdatenbank und die Plattform für effizienteres Recruiting zu nutzen, das Stammdatenmanagement der eigenen Mitarbeiter über die Plattform abzuwickeln, oder im Falle einer Partnerschaft die Outplacement- oder Kursmanagement-Funktionalitäten der Plattform zu nutzen.
Die Entscheidung, welche Daten über das Unternehmen veröffentlicht werden, liegt allein bei den Company-Admins und Partner Managern. Die Verwaltung des Unternehmensprofils obliegt den Company-Admins und Partner Managers, ebenso haften diese beiden Rollen auch für die korrekte Nutzung der Plattform. Das Unternehmensprofil kann jederzeit gelöscht werden. Dadurch werden auch alle zum Unternehmen zugehörigen Unternehmens-Benutzer Profile gelöscht.

Neuanlage von Unternehmensmitgliedern
Company-Admins bzw. andere Unternehmens-Benutzer, die von einem Company-Admin oder Partner Manager die dazu benötigten Berechtigungen haben, haben die Möglichkeit weitere Unternehmens-Benutzer auf der talents@work Plattform zu registrieren. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe des Namens und der E-Mail-Adresse des neuen Unternehmens-Benutzers und der Vergabe einer Rolle durch einen dazu berechtigen Unternehmens-Benutzers, die Aktivierung und die Erstellung des Profils erfolgt durch den neuen Unternehmens-Benutzer selbst. Der neue Unternehmens-Benutzer bekommt ein E-Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt, durch welchen das Profil aktiv gesetzt wird und die Registrierung abgeschlossen ist. Aktiviert der Unternehmens-Benutzer das neue Profil akzeptiert er die Nutzungsbedingungen der Plattform. Will der Unternehmens-Benutzer der Registrierung nicht zustimmen, kann er durch Kontaktierung von support@talentsatwork.at die Löschung der bereits eingegebenen Daten anfordern.
Jeder Unternehmens-Benutzer ist zur Geheimhaltung seines Passwortes verpflichtet. Das Passwort und auch die E-Mail-Adresse können jederzeit in den Profileinstellungen geändert werden.
Die Rollen und Berechtigungen zur Vergabe der Rollen sehen wie folgt aus:
Partner Manager
(nur bei Partnerunternehmen): Partner Manager, Company-Admin, HR-Manager, Recruiter, Outplacer, Mitarbeiter, Externer Mitarbeiter
Company-Admin: Company-Admin, HR-Manager, Recruiter, Mitarbeiter, Externer Mitarbeiter, Outplacer (nur bei Partnerunternehmen)
HR-Manager: HR-Manager, Recruiter, Mitarbeiter, Externer Mitarbeiter
Recruiter: Mitarbeiter, Externer Mitarbeiter

Profile von Unternehmensmitgliedern
Unternehmens-Benutzer haben die Möglichkeit in ihrem Profil einen Lebenslauf anzulegen. Die Entscheidung, welche Daten in den Lebenslauf eingetragen werden, liegt allein beim Unternehmens-Benutzer selbst. Werden Dokumente, wie z.B. Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen, Zertifikate, Arbeitsmuster etc., als Anlagen zum Lebenslauf hinzugefügt, werden diese bei bit gespeichert, bis die Dokumente entweder selbst vom Unternehmens-Benutzer gelöscht werden, oder das ganze Profil gelöscht wird.
Das Profil, inkl. dem Lebenslauf und den dazugehörigen Anhängen, ist für die Partnermanager, Company-Admins, HR-Manager und Recruiter des eigenen Unternehmens sichtbar. Wird von einem Unternehmen auch das Stammdaten-Management über die Plattform abgewickelt, sind diese Daten nur für die HR-Manager und Partner Manager einsehbar.
Profile, inkl. allen zugehörigen Lebenslaufdaten und Dokumenten, können jederzeit gelöscht werden. In diesem Fall werden alle vorhandenen Daten von bit gelöscht.
bit kann für technische Produktoptimierungszwecke personenbezogene Daten von Unternehmens-Benutzern einsehen und verwenden und hat jederzeit, aber insbesondere bei nachfolgenden Fällen, das Recht, die Inhalte der Benutzerprofile aus dem Portal herauszunehmen und/oder den Unternehmens-Benutzer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu sperren:
– bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung
– bei mutmaßlichem oder erkennbarem Missbrauch der Website
– bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung eingegeben werden
– bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website und
– bei schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen sowie
– bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen

Schalten von Jobanzeigen
Unternehmen bzw. die dazu berechtigten Unternehmens-Benutzer (Company-Admins, HR-Manager & Recruiter) können auf der talents@work Plattform entgeltlich Jobanzeigen für das eigene Unternehmen veröffentlichen. Pro Jobanzeige darf nur eine freie Stelle/Position beworben werden, eine Zusammenfassung mehrerer offener Stellen in einer Anzeige ist nicht zulässig. Die Unternehmens-Benutzer, die zur Veröffentlichung der Jobanzeigen berechtigt sind, verpflichten sich die Anzeigen entsprechend den aktuell bestehenden gesetzlichen Anforderungen und insbesondere in entsprechend dem Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten.
Anzeigen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, oder welche diskriminierende, anstößige, rassistische oder sexistische Inhalte enthalten, können von bit gelöscht werden. Die Löschung zieht keine Rückabwicklung des Vertrages mit sich und es kommt zu keiner Rückerstattung von bereits bezahlten Leistungen.

Nutzung der Bewerberdatenbank
Registrierte Unternehmen bzw. die dazu berechtigen Unternehmens-Benutzer (Company Admins, HR-Manager, Recruiter) können auf der talents@work Plattform auch selbstständig nach geeigneten zukünftigen Mitarbeitern suchen. In der Bewerberdatenbank werden alle Profile von Jobsuchenden dargestellt, die ihr Profil für die Bewerberdatenbank freigegeben haben. Die berechtigten Unternehmens-Benutzer können kostenlos die Datenbank mit Hilfe von verschiedensten Filter- und Suchmöglichkeiten nach geeigneten Mitarbeitern durchsuchen, sich die Arbeitserfahrungen, Ausbildungen und Kompetenzen der Bewerber ansehen und bei Interesse die Bewerber auch direkt kontaktieren.
Die Unternehmen, sowie die Unternehmens-Benutzer, die Zugriff auf die Kontaktdaten der Bewerber haben, sind verpflichtet, sämtliche Informationen über die Bewerber nur für den dafür vorgesehenen Zweck, nämlich der Anwerbung des Bewerbers für eine offene Stelle im eigenen Unternehmen, zu verwenden. Die Verwendung für sonstige Zwecke (Werbung, etc.) und die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung durch Dritte ist untersagt.
Wird bekannt, dass ein Unternehmen oder ein zugehöriger Unternehmens-Benutzer gegen die hier angegebenen Richtlinien verstößt, kann bit vom Vertrag zurücktreten, sowie in bestimmten Fällen auch das Unternehmensprofil und die dazugehörigen Benutzer-Profile sperren.

Mitarbeitermanagement mit talents@work
Verwenden Unternehmen talents@work um ihr Mitarbeitermanagement über die Plattform abzuwickeln, verpflichten sich das Unternehmen, als auch die Unternehmens-Benutzer, die Zugriff auf die Mitarbeiterdaten haben (Partner Manager, Company-Admin, Recruiter, HR-Manager), dazu, die Daten der Mitarbeiter nicht missbräuchlich zu verwenden. bit haftet weder für die Korrektheit der von den Mitarbeitern angegebenen Daten, noch für eventuelle missbräuchliche Verwendung der Daten seitens des Unternehmens und der zugriffsberechtigten Unternehmens-Benutzer.

Outplacement-Funktionalitäten auf talents@work
Unternehmen, die Teil des talents@work Partnernetzwerks sind und als Partner auf der Plattform registriert wurden, haben die Möglichkeit zusätzliche Funktionen im Bereich Outplacement auf der Plattform zu nutzen.
Unternehmens-Benutzer, welche die Rolle des Outplacers zugeteilt bekommen haben, können über die Plattform mit Bewerbern zusammenarbeiten, die ebenfalls dem Partnerunternehmen zugeordnet wurden.
Je nach Freigabestatus seitens des Bewerbers, können folgende Funktionen genutzt werden:
– Bearbeitung des Bewerber-Profils und des Bewerberlebenslaufs: Outplacer, die eine ausdrückliche Bestätigung vom Bewerber erhalten haben, haben das Recht das Profil und den Lebenslauf des Bewerbers zu bearbeiten. Änderungen werden dokumentiert und der Bewerber wird über jede Änderung informiert.
– Versenden von Bewerbungen: Outplacer, die von Bewerbern eine Freigabe für das Versenden von Bewerbungen in ihrem Namen haben, können für Bewerber Bewerbungen bzw. Lebensläufe an Unternehmen versenden, die Jobangebote auf der Plattform geschalten haben. Der Bewerber wird über jede Bewerbungsaktivität informiert.
– Versenden von Jobvorschlägen: Will ein Bewerber nicht, dass die Outplacer des gewählten Partners Bewerbungen in ihrem Namen versenden, können die Outplacer Jobangebote, die auf der Plattform veröffentlicht wurden, als Vorschlag an die Bewerber versenden.
Die Partner-Manager, sowie die Outplacer des Partners, sind verpflichtet, sämtliche Informationen über die Bewerber nur für den dafür vorgesehenen Zweck, nämlich der Unterstützung der Bewerber im Bewerbungsprozess, entweder durch Zusenden von Jobvorschlägen oder bei entsprechender Freigabe durch Versenden von Bewerbungen im Namen des Bewerbers, zu nutzen. Die Verwendung für sonstige Zwecke (Werbung, etc.) und die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung durch Dritte ist untersagt.
Wird bekannt, dass ein Partner oder ein zugehöriger Outplacer gegen die hier angegebenen Richtlinien verstößt, kann bit vom Vertrag mit dem Partner zurücktreten.
bit weist auch ausdrücklich darauf hin, dass es trotz allem einer gesonderten Datenschutzvereinbarung zwischen dem Partner und den Bewerbern, die dem Partner zugeordnet werden, bedarf.

Kursmanagement mit talents@work
Unternehmen, die als Partner auf www.talentsatwork.at registriert sind, können neben den Outplacement-Funktionen auch Funktionen im Bereich Kursmanagement nutzen. Wie genau der Einsatz der Kursmanagement-Funktionen aussehen kann, muss fallspezifisch definiert werden.

Nutzung von www.talentsatwork.at und Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, den AGBs, der Auftragsverarbeitervereinbarung und den Joint Controllership Vereinbarungen
Jeder Unternehmens-Benutzer ist für die Inhalt auf seinem Profil selbst verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass niemand Zugriff auf das Profil hat. Company-Admins und Partner Manager sind für die Inhalte auf dem Unternehmensprofil verantwortlich. Die Eingabe falscher, irreführender oder sonst rechtswidriger Informationen ist strengstens verboten. Bei Eingabe derartiger Informationen steht bit das Recht zu, die Informationen zu löschen.

Durch die Registrierung und Nutzung der talents@work Plattform erkennen Unternehmens-Benutzer die hier veröffentlichten AGB und Nutzungsbedingungen an. Company Admins stimmen mit der Registrierung und Nutzung außerdem den zusätzlichen Vereinbarungen in Bezug auf die Verarbeitung von Daten zu (sehen Sie hierzu auch die Dokumente Joint Controllership Vereinbarungen und Auftragverarbeitungsvereinbarung). 

Vertragsvereinbarung und Vertragsgegenstand

Die bit BildungsWelten GmbH bietet Unternehmen auf der Plattform folgende Services an, die entgeltlich erworben werden müssen. 

– Stellenanzeigen 

– Ausbildungsanzeigen 

Darüber hinaus können Unternehmen bis auf Widerruf folgende Services kostenfrei nutzen:

– Employer Branding über ein eigenes Unternehmensprofil 

– Mitarbeitersuche in der Bewerberdatenbank

– Mitarbeitermanagement 

 

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt über die Registrierung des Unternehmens durch einen dazu berechtigten Unternehmens-User zustande. Für die Registrierung fallen keinerlei Kosten an. Nach der Registrierung haben berechtigte Unternehmens-User die Möglichkeit die Services der Plattform zu nutzen.
Werden kostenpflichtige Services in Anspruch genommen, werden Unternehmens-User darüber vor der tatsächlichen Buchung dieser Services noch einmal darüber informiert und die Buchung muss noch einmal bestätigt werden.
Konkret werden Unternehmens-User vor dem Speichern und Veröffentlichen von Stellenanzeigen oder Ausbildungsanzeigen noch einmal über den Preis der Services informiert, durch Bestätigen dieser Information werden die Services kostenpflichtig gebucht und die Rechnungslegung wird angestoßen.
Sobald die Stellenanzeige oder das Ausbildungsangebot gespeichert und veröffentlicht wurde, gilt der Vertrag als abgeschlossen. 

 

Preise und Zahlungsbedingungen
Aktuelle Preise können von Unternehmen auf der Website unter https://pflege-zukunft.at/fur-unternehmen/ eingesehen werden. Individuelle Vereinbarungen und spezielle Paketpreise können zwischen bit und dem Unternehmen bei Bedarf gesondert vereinbart werden. Die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise sind maßgeblich für die Rechnungsstellung.
Nach der Auftragserteilung erfolgt die Rechnungslegung. Die Rechnung wir dem Unternehmen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Durch die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen erteilt das Unternehmen auch automatisch und ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen per E-Mail gem. §11 Abs. 2 UstG.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung ohne Abzüge sofort nach Zustellung fällig. Andere Zahlungskonditionen (z.B. Vorauskassa, Zahlungsfristen etc.) bedürfen allenfalls einer schriftlichen Vereinbarung.
Falls das Unternehmen die Rechnung nicht gem. den vereinbarten Zahlungsbedingungen begleicht, können Verzugszinsen eingehoben werden. Neben den Verzugszinsen können von bit  auch Kosten für Rechtsanwälte oder Kosten für die Einbringlichmachung der Verzugszinsen verrechnet werden.

Vertragsdauer
Die Vertragsdauer wird zwischen bit und dem jeweiligen Unternehmen individuell vereinbart.
Wird ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet er mit dem in dem Vertrag angegebenen Datum, ohne dass es einer weiteren, gesonderten Kündigung bedarf.
Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, können unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat per Monatsende (einlangend) von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Kostenfreie Funktionalitäten, wie z.B. die Registrierung an sich, oder der Zugriff auf die Bewerberdatenbank, können bis auf Widerruf uneingeschränkt genutzt werden. bit behält sich jedoch vor, diese kostenfreien Funktionalitäten in das kostenpflichtige Produktportfolio aufzunehmen bzw. auch aus dem Produktportfolio zu entfernen.
Verträge zwischen bit und Unternehmen können bei Vorliegen wichtiger Gründe (wie z.B. Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen, Pflichtverstößen oder sonstigen Rechtswidrigkeiten in Bezug auf den Vertrag) mit sofortiger Working aufgelöst und beendet werden.

Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien
Verträge zwischen bit und dem Unternehmen kommen schriftlich bzw. vereinbarungsgemäß durch die Leistungserbringung der angefragten Leistung durch bit zustande. Die Schriftform wird durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail gewahrt.
Prinzipiell können Aufträge von Unternehmen nicht mehr storniert werden. Es besteht aber jedenfalls die Möglichkeit über mögliche Kulanzlösungen zu sprechen.
Das Unternehmen stellt die Inhalte für Job-Angebot selbst zur Verfügung und haftet auch für diese Inhalte. Es besteht keine Verpflichtung, dass die Inhalte der Job-Angebote von bit geprüft werden, weswegen es zu keiner Haftungsübernahme für rechtswidrige Inhalte gibt. Sollte es Rechtsverstöße geben, wird das Unternehmen bit schad- und klaglos halten.
Die Job-Angebote werden sofort nach Vertragsabschluss veröffentlicht und bleiben für die Dauer der gewählten Laufzeit auf der Plattform sichtbar. Inhalte bzw. Jobanzeigen können von bit jederzeit gelöscht werden, sollten diese gegen die hier genannten Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche und/oder behördliche Regeln, oder guten Sitten verstoßen.
bit darf für die Dauer der Vertragsbeziehung Unternehmensprofile und Job-Anzeigen für Werbezwecke auf verschiedensten Medien- und Partnerkanälen verwenden. Das Unternehmen muss gewährleisten, dass es die Nutzungs- und Verwertungsrechte der Inhalte, sowie insbesondere auch die Zustimmung von Personen, die auf Bildern abgebildet sind, hat. Das Unternehmen hält bit schad- und klaglos, sollte es zu Ansprüchen aus einer Verletzung dieser Rechte kommen. Verliert das Unternehmen die Nutzungs- und Verwertungsrechte von Inhalten, die noch auf der Plattform aufscheinen, so muss es diese Inhalte unverzüglich entfernen und bit darüber informieren.
Etwaige rechtswidrige Inhalte (urheber-, marken- oder kennzeichenverletzende) werden von bit unverzüglich von der Plattform genommen und das Unternehmen über mögliche Anspruchstellungen informieren. Anspruchsteller werden jedenfalls auch über die Identität des Unternehmens aufgeklärt.

Verwendung von Informationen
Die Inhalte der Vertragsbeziehung zwischen bit und dem Unternehmen sind streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Inhalte bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung aufrecht.
Wie bereits weiter oben in diesen Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten wurde, darf das Unternehmen die Daten der Bewerber jedenfalls nur für die dafür vorgesehenen Zwecke verwenden und keinesfalls missbräuchlich verwenden oder an Dritte weitergeben. Das Unternehmen verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen und wird bit jedenfalls schad- und klaglos halten und von jeglichen Forderungen freistellen, sollten Ansprüche von Bewerbern wegen Verstößen des Unternehmens gegen bit geltend gemacht werden.

Zustimmung zum Erhalt von Werbung und Informationen
Der Unternehmens-Benutzer stimmt zu, dass er von bit bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen per E-Mail kontaktiert wird. Der Unternehmens-User ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an support@talentsatwork.at oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter kostenlos zu widerrufen.

Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
bit haftet nicht für gespeicherte Dateien, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen des Unternehmens-Benutzers.
Wartungsarbeiten am System werden so geplant und vorgenommen, dass möglichst keine bzw. nur geringe Ausfallzeiten des Systems entstehen. Bei diesen Nutzungsausfällen und -unterbrechungen, ebenso wie bei Ausfällen, die aufgrund von Ausfällen im Kommunikationsnetz entstehen, können keine Ansprüche gegen bit gestellt werden.
bit haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen davon ist die Haftung für Personenschäden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Beziehung zwischen bit und dem Unternehmen unterliegt österreichischem Recht. Maßgebliche Sprache für die Nutzungsbedingungen, sonstige Informationen und jegliche Kommunikation mit dem Unternehmen und jeglichen Unternehmens-Benutzern ist Deutsch.
bit  weist ausdrücklich darauf hin, dass Kundendaten zur Auftragserfüllung und Pflege der laufenden Kundenbeziehungen gespeichert und verarbeitet werden. Beteiligte Dritte erhalten diese Daten ausschließlich, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden dabei beachtet.