Die Nostrifikation – Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Anerkennung Ihrer Ausbildung nicht erfüllen, dann müssen Sie für Ihre Ausbildung einen Antrag auf Nostrifikation stellen. 

Wann ist das der Fall? 

  • Sie haben Ihre  Ausbildung  NICHT  in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolviert.
  • Sie besitzen ein Drittlanddiplom, sind aber NICHT in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Ausübung des entsprechenden Berufs berechtigt.

Je nachdem, um welchen Gesundheitsberuf es sich handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Entscheidung über einen Antrag auf Nostrifikation zuständig. 

Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Stellen, um abzuklären, welche Dokumente Sie für die Nostrifikation brauchen. 

Die Nostrifikation - Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Anerkennung Ihrer Ausbildung nicht erfüllen, dann müssen Sie für Ihre Ausbildung einen Antrag auf Nostrifikation stellen. 

Wann ist das der Fall? 

  • Sie haben Ihre  Ausbildung  NICHT  in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolviert.
  • Sie besitzen ein Drittlanddiplom, sind aber NICHT in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Ausübung des entsprechenden Berufs berechtigt 
 
Je nachdem, um welchen Gesundheitsberuf es sich handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Entscheidung über einen Antrag auf Nostrifikation zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Stellen, um abzuklären, welche Dokumente Sie für die Nostrifikation brauchen. 

Hebammen
Gesundheits- und Krankenpfleger:in
Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste*

Wenn Sie in diesen Bereichen einen Antrag auf Nostrifikation stellen, ist das Fachhochschulkollegium für die Entscheidung zuständig. Informieren Sie sich auf https://www.fachhochschulen.ac.at/ darüber, auf welcher Fachhochschule entsprechende Bachelor-Studiengänge angeboten werden und kontaktieren Sie anschließend die entsprechende Fachhochschule.

*physiotherapeutischer Dienst, medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst, ergotherapeutischer Dienst, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer Dienst, orthoptischer Dienst

Pflegeassistent:in
Pflegefachassistent:in
Angehörige von medizinischen Assistenzberufen*
Medizinische:r Masseur:in, Heilmasseur:in
Sanitäter:in
Zahnärztliche:r Assistent:in, Prophylaxeassistent:in
Operationstechnische:r Assistent:in

Wenn Sie in diesen Bereichen einen Antrag auf Nostrifikation stellen, ist die örtlich zuständige Landeshauptfrau bzw. der örtlich zuständige Landeshauptmann für die Entscheidung zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Ämter der Landesregierungen.

*Desinfektionsassistent:in, Obduktionsassistent:in, Operationsassistent:in, Ordinationsassistent:in, Laborassistent:in, Gipsassistent:in, Röntgenassistent:in

Kardiotechnischer Dienst

Wenn Sie in diesem Bereichen einen Antrag auf Nostrifikation stellen, ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Entscheidung zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an das Bundesministerium.

*Desinfektionsassistent:in, Obduktionsassistent:in, Operationsassistent:in, Ordinationsassistent:in, Laborassistent:in, Gipsassistent:in, Röntgenassistent:in